Frühjahrsputz

Dreitagebärtiger Capitain und zwei rosa behelmte Stoker

Print-Anzeige eines Telekommunikations-Unternehmens

Printprodukte, wie eine Wochenzeitung im Abonnement, erzeugen haufenweise Altpapier. In irgendwelchen Kehrwässern in der Wohnung schichten sich dann sedimentartig Papierberge auf. Vom Kolk zum Berg in nur 3 Monaten. Nach diesen 3 Monaten besteht der schwierigste Teil der Aufgabe darin, den Berg abzutragen, ohne noch mal den ein oder anderen Artikel zu lesen. Also – den ganzen Berg weitgehend nicht-lesend in die blaue Tonne zu verfrachten.
Gelingt mir nur mäßig. So fiel mir wieder eine Anzeige auf, die bei mir hängen geblieben ist. Nicht weil ich das Produkt, den Anbieter, den Service erinnerte*, sondern ich mich über die persönliche Schutzausrüstung der Dargestellten gewundert hatte.

Helm, gut und schön – aber Knieschoner? Gebt den Kindern Handschuhe, aber keine Knieschoner! Das schneidet beim Trampeln nur doof ein. Hände sind viel eher belastet bei Stürzen als die Knie – und wenn, ein Knie verheilt irgendwo in der Hose, Wunden in der Handfläche sind richtig unangenehm.

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Verbotschild für Fahrradhelm auf Kinderkopf – Strangulationsgefahr auf Kinderspielplätzen

Ein Helm für Kinder finde ich auf diesem Gespann sinnvoll. Ich finde Helme für Kinder nicht immer und überall sinnvoll, meine Definition von “Helm auf” bei Kindern ist die:
Wenn die Geschwindigkeit der Fortbewegung und des möglichen Aufpralls nicht vom Kind selbst definiert werden kann, dann braucht es einen Helm.
Die Geschwindigkeit eines Tandems ist deutlich höher, als die von einem Kind selbst erreichbare – daher ist der Helm sinnvoll. Ich habe mich mit Kind auf einem Trailer-Bike schon auf die Seite gelegt und mein Knie war aufgeschürft und Helm und Handschuhe des Kindes hatten Bodenkontakt. Trotzdem werde ich keine Knieschoner tragen.

Aber ich trage ja auch keinen Rucksack wie der Mann auf dem Bild, weil ich einen Gepäckträger an meinem Tandem montieren kann, und noch einen mehr mitnehmen kann…

Wo ist eigentlich die Lampe für Vorne?

 

*Hamburger Erinnern ist nicht reflexiv

 

Bildnachweis §51 UrhG:  Telekom Deutschland GmbH, wolk Gruppe AG

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