Die Nutzungsinterpretation eines Besenstielhalters an einem Fahrradlenker fand ich gut. Das war ja auch schon nicht schlecht, aber die Taschenlampe schnell wieder mitnehmen zu können fand ich überzeugender.
Und als mein Sohn wieder seine Lampe verdusselt hatte, habe ich die Gelegenheit am Schopf gepackt und die Idee kopiert.
Kabelbinder sind wirklich außergewöhnlich vielseitig.
Der Klassiker – Mädchen / Junge, pass auf, dass dein Rad nicht umfällt sonst …. RUMMS KNACK …. Lampengehäuse oder Halter gebrochen. Das 25 Euro Vorderlicht irreparabel ein Fall für die Mülltonne.
Es hat leider 3 mal gedauert, bis ich draus lernte.
Eine super Idee mit dem Besenhalter.
Wir benutzen nun unsere Stirnlampen, die man sehr einfach um den Lenker wickeln kann. Wenn doch mal RUMMST sind diese wenigstens etwas robuster und man kann sie auch sehr einfach mitnehmen.
Aber ergibt das ein brauchbares Licht an der richtigen Stelle ohne Gegenverkehr zu blenden? (Nach der StVZO-Kompatibilität frag ich mal lieber nicht).
Die StVZO ist ja recht grosszügig geworden, was die Beleuchtung angeht. Die Diskussion hört deswegen aber auch nicht auf. Meiner Meinung nach ist es besser schlecht als gar nicht – solange sie nicht andere gefährdet.
Das es an der Bauartgenehmigung dieser lichttechnischen Einrichtungen fehlt, die nach § 67 Abs. 1 Satz 1 nötig ist, ist offensichtlich, deshalb klammerte ich es direkt mal aus und zielte darauf ab, ob das auch einen in der Nutzung gleichwertigen Ersatz liefert.