Seit dem 17. August darf ich (lt. § 67 StVZO) meine Fahrrad-Glühwendel-Funzel auch mit Batteriestrom versorgen.
Gut, dass ich für die vorgeschriebenen 6 Volt noch einen Akku-Block meiner Robbe-Fernbedienung von vor 20 Jahren im Kroos hatte…
Dieses Provisorium flog bei dieser Aktion raus,
so dass die Beleuchtung des Tandems jetzt mit am 42-Volt ‘Fahr’-Akku hängt.
Wer nachmessen möchte, welche Spannung am Rücklicht ankommt: 7,5 Volt
Das gibt dann ähnliche Abzüge in der B-Note wie die fehlenden Pedal-Rückstrahler vorne.
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