Verkauft an die Eltern von einem Freund eines Sohnes. Der kleine Aufkleber – vernachlässigbar. Bei diesem Fahrrad musste ich zweimal hinschauen, um zu sehen, was denn diesen Aufkleber rechtfertigt. Immerhin sind auch Kettenschutzscheibe, Schutzbleche und Ständer dran. Überflüssiger Weise auch eine dynamobetriebene Lichtanlage – mit Batterien gefütterten Leuchten sind inzwischen auch erlaubt. Also mal in diesen Flyer geschaut und verglichen:
- Zwei voneinander unabhängige Bremsen
- Klingel
- Zwei Speichenreflektoren je Rad
- Pedalrückstrahler
- Rücklicht 0,6 Watt
- Vorderlicht 1,4 Watt mit Reflektor
- einem mit dem Buchstaben “Z” gekennzeichneten roten Großflächen-Rückstrahler – fehlt.
Beim Altpapierentsorgen fiel mir dann diese Anzeige in die Hände, auf der behauptet wird, dass das abgebildete Fahrrad für € 180 mit einer Ausstattung gemäß StVZO verkauft würde. Abgebildet ist das aber nicht.
Wichtiger ist eh der Helm? Alle 16 Stunden stirbt ein Fußgänger, alle 25 Stunden ein Fahrradfahrer – alle 5,5 Stunden lebt ein PKW-Insasse ab.