Dieses Fahrrad darf nicht benutzt werden

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Ein Aufkleber und Ende der Hersteller-Verantwortung

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Suchbild – was fehlt zur StVZO-Konformität?

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“Ausstattung gemäß StVZO” – aber nicht in der abgebildeten Version!

Verkauft an die Eltern von einem Freund eines Sohnes. Der kleine Aufkleber – vernachlässigbar. Bei diesem Fahrrad musste ich zweimal hinschauen, um zu sehen, was denn diesen Aufkleber rechtfertigt. Immerhin sind auch Kettenschutzscheibe, Schutzbleche und Ständer dran. Überflüssiger Weise auch eine dynamobetriebene Lichtanlage – mit Batterien gefütterten Leuchten sind inzwischen auch erlaubt. Also mal in diesen Flyer geschaut und verglichen:

  • Zwei voneinander unabhängige Bremsen
  • Klingel
  • Zwei Speichenreflektoren je Rad
  • Pedalrückstrahler
  • Rücklicht 0,6 Watt
  • Vorderlicht 1,4 Watt mit Reflektor
  • einem mit dem Buchstaben “Z” gekennzeichneten roten Großflächen-Rückstrahler – fehlt.

Beim Altpapierentsorgen fiel mir dann diese Anzeige in die Hände, auf der behauptet wird, dass das abgebildete Fahrrad für € 180 mit einer Ausstattung gemäß StVZO verkauft würde. Abgebildet ist das aber nicht.

Wichtiger ist eh der Helm? Alle 16 Stunden stirbt ein Fußgänger, alle 25 Stunden ein Fahrradfahrer – alle 5,5 Stunden lebt ein PKW-Insasse ab.

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